– Ausgabe 10 –
im 8. Monat des Jahres 3 nach Viviane
Bekanntmachung
Die Krone Galladoorns tut kund um zu Wissen, dass Sie der einzig rechtmäßige Eigentümer aller Schriften ist, die dem Schriftwerk
Wer im Besitze solcher Dokumente ist, oder Kenntnis über solche Dokumente hat, der habe unverzüglich bei der Krone vorstellig zu werden.
Die Krone Galladoorns erhebt diesen, Ihren Anspruch uneingeschränkt. Wo und wann auch immer diese Dokumente auftauchen, waren und sind sie alleiniges Eigentum der Könige Galladoorns gewesen und werden es ferner sein.
Ihre Königliche Majestät Viviane von Eichenhain tut ferner kund um zu Wissen, dass Sie gewillt ist, diesen Ihren Eigentumsanspruch, mit aller Kraft, sowohl in Ihrem Reiche, als auch in fernen Ländern, durchzusetzen. [kv]
im Namen Ihrer königlichen Majestät
Viviane von Eichenhain
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