Ämter in Gilde und Akademie
Der Königliche Hofmagier
Er ist der Primus Inter Pares, der Erste unter Gleichen im Ordinarienrat sowie Gildenrat und zudem das Oberhaupt der Gilde. Die korrekte Anrede lautet „Arkane Maiorität“. Traditionell nur an Großmeister (Magii Magnifici) oder Meister (Magii) vergebenes Amt. Theoretisch können auch Adepti Maiori Primus Inter Pares werden, es gibt allerdings keinen verzeichneten Fall in der Geschichte Galladoorns.
Der Kronmagier
Der Kronmagier in Galladoorn bekleidet das Amt eines persönlichen Vertrauten des Königs. In arkanen Belangen ist der Kronmagier Auge und Ohr der Krone selbst. Er wird von Ihr auf Missionen und Reisen geschickt, um dort in ihrem Auftrag zu betrachten, was an arkanem Treiben stattfindet.
Er hat ein Vetorecht im Namen des Königs und kann erwirken, dass Verhandlungen über arkane Belange ebenfalls vor ein geeignetes Gremium unter dem Vorsitz der Krone gebracht werden. Der Kronmagier ist dem König direkt unterstellt und kann nur von ihm gerichtet werden. Wer zum Kronmagier berufen werden will, muss ein galladoorner Magier sein, der die Ausbildung mindestens bis zum Adeptus Minor durchlaufen hat. Er ist Mitglied der Gilde und mit der Lex Magicae, ihrer Auslegung und den Konventionen der arkanen Gilde Galladoorns bestens vertraut. Er bekleidet ein Amt, das ihn Kraft der verliehenen Aufgabe erst einmal weder adelt, noch permanent über die Magierschaft und Gildenstruktur stellt. Ohnehin ist es mehr Bürde denn Würde dieses schwere Amt zu bekleiden, birgt es doch ein großes Maß an Verpflichtungen und Entbehrungen, die eben jener Magier auf sich nimmt, um der Krone zu genügen. Dem Kronmagier ist von der Krone die Autorität verliehen, sich innerhalb des Reichsgebietes Zutritt an jedweden Ort zu verschaffen. Hiervon ausgenommen sind nur die Hallen eines geschlossenen Kronrats. Ebenfalls besitzt er das Recht zur Einblicknahme in jede Bibliothek, die auf dem Grund und Boden des Königreichs unterhalten wird.
Ein Kronmagier wird als Mitglied des königlichen Haushalts im gleichen Umfang versorgt und untergebracht wie ein Reichsritter der Krone, sein gewöhnlicher Wohnsitz ist die Starkburg.
Der Akademieleiter
Sobald ein Magier durch den Akademierat zum Vorsitzenden der Magierakademie gewählt wird, legt er seine Zugehörigkeit zu seiner Fakultät ab und wird Leiter der Königlichen Akademie der arkanen Künste zu Galladoorn. Die korrekte Anrede lautet „Spektabilität“.
Die Hofmagier (Magius Ordinarius/ Magia Ordinaria)
Alle Barone und Fürsten Galldoorns sollten einen Magier als Berater am Hofe haben.
Die Gilde kann dem Landesherren diesbezüglich Vorschläge unterbreiten. Der Magier, der ein Amt als Hofmagier bekleiden möchte, muss zwingend Mitglied der Magiergilde Galladoorns sein. Die Posten werden jedoch final durch den Landesherren der jeweiligen Provinz vergeben. Bedingung für die Übernahme eines Hofmagierpostens ist der Rang des Adeptus Minor oder ein vergleichbarer Abschluss.
Darüber hinaus gab es in den letzten Jahren das Vorgehen, dass Landesherren sogenannte „Arkane Berater“ benannt haben. Dies ist kein offizieller Titel der Gilde. Mit diesem Amt sind folglich auch keine zusätzlichen Befugnisse verknüpft.
Die Fakultätsleiter
Diese sind Dekane einer der Fakultäten der Akademie und werden “Primus / Prima” genannt (z. B. Primus Contramagicae). Alle Dekane bilden zusammen mit dem Akademieleiter den Akademierat. Die Dekane haben in Abstimmung mit dem Akademieleiter die Leitung ihres jeweiligen Fachbereiches inne.
Der Chronist der Akademie
Der Chronist der Akademie ist gleichzeitig der Verwalter der Bibliothek. Schon seit Angedenken wird das Amt des Chronisten mit einem Mitglied der Fakultät für Magietheorie besetzt. Seit der Dunklen Nacht 39 Erion ist das Amt des Chronisten verwaist.
Organe in Gilde und Akademie
Der Ordinarienrat
Der Ordinarienrat ist das Gremium, das sich aus allen neun (analog zu den galladoornischen Provinzen) Magii Ordinarii zusammensetzt. Jeder der Provinzhöfe hat einen Sitz im Ordinarienrat zu vergeben. Dem Ordinarienrat sitzt der Primus Inter Pares, der Vorsteher der Gilde und Hofmagier der Krone vor, der auch über ein Vetorecht verfügt. Setzt er bei Abstimmungen sein Veto ein, wird das Anliegen vor die Krone zur Entscheidung getragen. Der Ordinarienrat vertritt die Meinung des Adels innerhalb der galladoornischen Magiergilde.
Der Akademierat
Der Akademierat besteht aus den acht Dekanen der Fakultäten der Königlichen Akademie der Arkanen Künste und dem Leiter der Akademie, der den Vorsitz führt. Bei Entscheidungen besitzt der Akademieleiter grundsätzlich eine Mehrheit von einer Stimme. Der Aufgabenbereich des Akademierates umfasst alle Akademieinterna sowie die Umsetzung von der Akademie betreffenden Beschlüssen des Gildenrates.
Die Fakultäten
Alle Magister einer magischen Schule stehen im Verbund als Fakultät und werden durch einen Obersten (Primus) im Akademierat vertreten. Der Titel des Primus wird vom Akademieleiter verliehen.
Der Gildenrat
Der Gildenrat setzt sich zusammen aus den neun Mitgliedern des Ordinarienrates und den neun Mitgliedern des Akademierates. Den Vorsitz führt der Primus Inter Pares in seiner Funktion als Gildenoberhaupt. Wie auch im Ordinarienrat verfügt der Primus Inter Pares dabei über ein Vetorecht, um eine Entscheidung vor die Krone zu bringen. Der Gildenrat entscheidet über alle gildeninternen Belange sowie über alle arkanen Belange des Reiches und ist somit das mächtigste Gremium der Magiergilde.
Der Magierkonvent
Der Magierkonvent ist ein Treffen aller Mitglieder der galladoornischen Magiergilde. Jeder Gildenmagier ab dem Rang eines Adeptus minor hat dabei eine Stimme. Im Magierkonvent finden auch jene Gehör, die keinem der o. g. Gremien angehören. Der Konvent tritt einmal pro Jahr zusammen und beschließt Empfehlungen an den Gildenrat.
Das Gildengericht
Das Gildengericht ist keine feste Instanz. Für jeden Fall werden extra drei Magier ab dem Stande eines Adeptus Maior bestimmt, welche die Verhandlung leiten. Hinzu tritt ein Skriptorius. Das Gildenoberhaupt und der Akademieleiter können einen Platz geltend machen. Der Aufgabenbereich definiert sich aus dem Lex Magicae und dem Gildencodex.
Momentan existiert lediglich – zumindest theoretisch – das Gildengericht, da aufgrund geringer Magierzahl weder der Akademierat, noch der Gildenrat sinnvoll arbeitsfähig wären. An deren Stelle ist vorübergehend der Magierkonvent getreten, der vom Gildenoberhaupt geleitet wird und während dem Beschlüsse per Mehrheitsabstimmung (Stimmberechtigung ab Adeptus minor) gefasst werden – der Krone obliegt nominell die endgültige Entscheidungskraft über die Beschlüsse der Zusammenkünfte, die der Krone vom Gildenoberhaupt überbracht, übermittelt und erläutert werden.
